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   VGH Hessen, 06.02.1986 - 1 TH 2444/85   

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VGH Hessen, 06.02.1986 - 1 TH 2444/85 (https://dejure.org/1986,1119)
VGH Hessen, Entscheidung vom 06.02.1986 - 1 TH 2444/85 (https://dejure.org/1986,1119)
VGH Hessen, Entscheidung vom 06. Februar 1986 - 1 TH 2444/85 (https://dejure.org/1986,1119)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 5 Abs 3 S 1 GG, § 12 Abs 1 HRG, § 43 HRG
    Vorrang korporationsrechtlicher vor dienstrechtlichen Maßnahmen gegen beamteten Professor

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 36, 315 (Ls.)
  • NVwZ 1986, 857
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 22.05.1980 - 2 C 30.78

    Kreisoberamtsrat - § 42 VwGO, § 35 VwVfG, Umsetzung eines Beamten ist kein

    Auszug aus VGH Hessen, 06.02.1986 - 1 TH 2444/85
    Zwar hat sich der erkennende Senat in seiner (rein) beamtenrechtlichen Rechtsprechung der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 22.05.1980 (BVerwGE 60, 144) angeschlossen, wonach die Umsetzung eines Beamten, d.h. die an ihn allein in seiner Eigenschaft als Amtsträger und Glied der Verwaltung gerichteten, auf organisationsinterne Wirkung zielenden Weisungen des Dienstherrn und die auf die Art und Weise der dienstlichen Verrichtung bezogenen innerorganisatorischen Maßnahmen der Behörden, in deren Organisation er eingegliedert ist, kein anfechtbarer Verwaltungsakt ist, weil derartige Maßnahmen lediglich die das statusrechtliche Amt und das funktionelle Amt im abstrakten Sinne unberührt lassende Zuweisung eines anderen Dienstpostens (funktionelles Amt im konkreten Sinne) innerhalb der Behörde darstellen; ähnliches gilt für den Entzug oder die Zuweisung weiterer Aufgaben.

    Dieser mit den Stichworten "Grundrechte und Amtswaltung" (vgl. hierzu Erichsen in DVBl. 1982, 95, 99 m.w.N.) umschriebene Interessenkonflikt läßt sich nach Auffassung des erkennenden Senats nur dadurch lösen, daß angesichts der "verhaltenssteuernden Wirkung" (so Erichsen, a.a.O., der dienstrechtlichen Maßnahme vom 01.11.1985 diese als Verwaltungsakt qualifiziert wird, weil das Rechtsverhältnis eines Professors als "Amtswalter" der Hochschule grundrechtsbezogen geregelt ist; zugleich entfaltet die dienstliche Maßnahme in bezug auf den Antragsteller auch "Außenwirkung".

    Insoweit sieht sich der erkennende Senat in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 22.05.1980 a.a.O., Darin wird die unmittelbare rechtliche Außenwirkung einer Regelung als unverzichtbare Voraussetzung ihrer Eigenschaft als Verwaltungsakt bestimmt.

  • VGH Hessen, 24.01.1986 - 6 TH 2443/85

    Zuständigkeit des Fachbereichsrats für Zuteilung von Lehrveranstaltungen

    Auszug aus VGH Hessen, 06.02.1986 - 1 TH 2444/85
    Wie der 6. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in seinem Beschluß vom 24.01.1986 - 6 TH 2443/85 - ausgeführt hat, ist der Antragsteller für die "Medizinische Terminologie" fachlich zuständig und nach seinem Dienstverhältnis zur Abhaltung von Lehrveranstaltungen in diesem Fach verpflichtet; der erkennende Senat schließt sich diesen Ausführungen vollinhaltlich an.
  • OVG Sachsen, 16.01.2009 - 2 B 403/08

    Hochschullehrer; Professor; Weisung; Lehrveranstaltung; Berufung; Fachgebiet;

    Der Hochschullehrer hat deshalb ein Recht an dem konkret-funktionellen Amt, und damit an seinem Aufgabenkreis (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 14.2.2000 - 5 M 4574/99 und 5 M 520/00 - sowie HessVGH, Beschl. v. 6.2.1986 - 1 TH 2444/85 - jeweils juris und m. w. N.).

    Zuvor hatte auch bereits der Dekan versucht, den Antragsteller im Wege der Kooperation zur Durchführung der Lehrveranstaltung zu bewegen (vgl. zu diesem Erfordernis: HessVGH, Beschl. v. 6.2.1986 a. a. O.).

  • VGH Hessen, 21.02.2019 - 1 A 710/17

    Änderung der Funktionsbeschreibung einer Universitätsprofessorin

    Diese Bestimmung der dienstlichen Aufgaben hat im Hinblick auf die Wissenschaftsfreiheit grundrechtssichernde Bedeutung für die Professoren und vermittelt ihnen insoweit ein Recht am konkret-funktionellen Amt (vgl. Senatsbeschluss vom 6. Februar 1986 - 1 TH 2444/85 -, juris Rn. 2 f. m. w. N.).
  • VG Darmstadt, 03.08.2004 - 1 G 1647/04

    Anweisung eines Professors durch den Dekan eines Fachbereiches zum rechtzeitigen

    In materieller Hinsicht ist zunächst festzustellen, dass die angefochtene Weisung des Dekans der Fachhochschule als Verwaltungsakt zu qualifizieren ist, weil der Antragsteller als beamteter Professor die ihm obliegenden Aufgaben nach Maßgabe der Ausgestaltung des Dienstverhältnisses sowie nach der Funktionsbeschreibung seiner Stelle wahrzunehmen hat (vgl. § 81 Abs. 1 Satz 1 Hessisches Hochschulgesetz - HHG -), ihm insofern also - anders als bei so genannten "normalen" Beamtenverhältnissen - mit Blick auf Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG eine gewisse Selbstständigkeit bei der Erfüllung seiner dienstlichen Aufgaben eingeräumt wird und von daher eine dienstliche Weisung der hier zu beurteilenden Art, die ändernd in die Aufgabenerfüllung des Antragstellers eingreift, diesen persönlich in seinem dienstrechtlichen Grundverhältnis trifft (so bereits Hess. VGH, Beschluss vom 06.02.1986 -1 TH 2444/85 -, abgedruckt in NVwZ-RR 1986, S. 857; siehe auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 14.02.2000 - 5 M 4574/99 -, abgedruckt in DÖD 2000, S. 113).

    Eine entsprechende Weisung des Dekans ist daher als "Hinwirkungsmaßnahme" zu verstehen (so Hess. VGH, Beschluss vom 06.02.1986 a.a.O.) und stellt keine dem Präsidenten der Fachhochschule als Dienstvorgesetzter auch der beamteten Professoren (vgl. § 44 Abs. 1 Satz 2 HHG) vorbehaltene Maßnahme der beamtenrechtlichen Dienstaufsicht dar.

  • OVG Niedersachsen, 14.02.2000 - 5 M 4574/99

    Aufgabenbereich; Aufgabengebiet; Aufgabenänderung; Bekenntnisbindung;

    Hingegen ist im Falle der Weisung eines Universitätspräsidenten an einen Professor, zusätzliche Lehrveranstaltungen durchzuführen, ein Verwaltungsakt angenommen worden (VGH Kassel, Beschl. v. 06.02.1986 - 1 TH 2444/85 -, KMK-HSchR 1987, 233).
  • VGH Hessen, 29.08.1990 - 6 N 3630/87

    Normenkontrollverfahren gegen eine Studienordnung, die die Prüfungsform zur

    Als Professor nimmt er gemäß § 39 Abs. 1 HUG im Rahmen seiner durch die Ausgestaltung seines Dienstverhältnisses und die Funktionsbeschreibung seiner Stelle bestimmten fachlichen Zuständigkeit die der Antragsgegnerin in der wissenschaftlichen Lehre obliegenden Aufgaben (§ 4 Abs. 1 HHG) selbständig wahr (Amt im abstrakt und konkret funktionellen Sinne, vgl. Hess. VGH, Beschluß vom 6. Februar 1986 -- 1 TH 2444/85 --, NVwZ 1986, 857).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.02.2013 - 6 B 1483/12

    Beschwerde eines Fachhochschulprofessors gegen die Untersagung der Labornutzung

    vgl. dazu VGH Bad.-Württ., Urteil vom 21. April 1999 - 9 S 2653/98 -, NVwZ-RR 1999, 636, Beschluss vom 25. Januar 2001 - 4 S 2062/98 -, WissR 2001, 202, und Urteil vom 21. Oktober 2008 - 9 S 1507/06 -, VBlBW 2009, 69, Hess.VGH, Beschluss vom 6. Februar 1986 - 1 TH 2444/85 -, NVwZ 1986, 857, OVG Lüneburg, Beschluss vom 14. Februar 2000 - 5 M 4574/99, 5 M 520/00 -, DVBl. 2000, 713, Sächs.OVG, Beschluss vom 16. Januar 2009 - 2 B 403/08 -, NVwZ-RR 2010, 519 -, sowie allgemein zur Wissenschaftsrelevanz der Entscheidung über Lehrverpflichtungen: BVerwG, Urteil vom 26. September 2012 - 6 CN 1.11 -, juris (Rdnr. 33), BayVGH, Beschluss vom 5. Mai 1993 - 7 CE 92.3896 -, juris, und OVG Sachs.-Anh., Beschluss vom 17. Januar 2008 - 3 M 263/07 -, LKV 2008, 474.
  • BVerwG, 03.11.1993 - 6 B 32.93

    Voraussetzungen des Revisionszulassungsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung der

    Die angegriffene Entscheidung des Berufungsgerichts weicht im Sinne der genannten Vorschriften weder von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. April 1982 - BVerwG 7 C 128.80 - Buchholz 221.2 Hochschulrecht Nr. 93 noch von dem Beschluß des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 6. Februar 1986 - 1 TH 2444/85 - KMK-HSchR 1987, 233 ab.
  • VG Köln, 02.07.2009 - 6 L 783/09

    Bestehen derVerpflichtung eines Professors zur Abhaltung von Lehrveranstaltungen

    vgl. Sächs. OVG, Beschluss vom 16.01.2009 - 2 B 403/08 - juris Rn. 9; Nds. OVG, Beschluss vom 14.02.2000 - 5 M 4574/99, 5 M 520/00 - DVBl. 2000, 713; Hess. VGH, Beschluss vom 06.02.1986 - 1 TH 2444/85 -, NVwZ 1986, 857; Kopp/Schenke, VwGO, 15. A., Anh. § 42 Rn. 69.
  • VGH Hessen, 13.07.1999 - 8 TG 2148/99

    Neu-Denomination bzw Funktionsbeschreibung einer Fachhochschullehrerstelle

    Es handelt sich dabei um eine beamtenrechtliche Entscheidung, für die das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst zuständig ist (vgl. § 74 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 HHG sowie Hess. VGH, Beschluss vom 24. Januar 1986 -- 6 TH 2443/85 -- KMH-HSchR 1987, 229 ff. (231) und Beschluss vom 6. Februar 1986 -- 1 TH 2444/85 -- KMH-HSchR 1987, 233 ff. (237) und ferner BVerwG, Beschluss vom 23. September 1988 -- 7 B 18.88 -- NVwZ-RR 1989, 246 sowie VG Münster, Urteil vom 11. Dezember 1987 -- 1 K 1425/86 -- KMH-HSchR 1988, 322 ff. (323)).
  • VG Freiburg, 20.09.2004 - 1 K 1910/03

    Verpflichtung eines Professors der Fachhochschule, auch in Querschnittsmaterien

    Denn die Kammer ist nach wie vor der Auffassung, dass ein Hochschullehrer an einer verwaltungsinternen Fachhochschule die ihm verbürgte Freiheit der Lehre im Rahmen des Hochschulbetriebs allein von Amts wegen ausübt, so dass ihn Eingriffe in diese Freiheit nicht unmittelbar als Privatperson betreffen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 21.4.1999 - 9 S 2653 -, VBlBW 1999, 378; Fehling in: Dolzer/Vogel/Graßhoff (Hrsg.), BK, Art. 5 Abs. 3 Rdnr. 22 m.w.N.; a.A. HessVGH, Beschl. v. 6.2.1986 - 1 TH 2444/85 -, NVwZ 1986, 857 und OVG Nieders., Beschl. v. 14.2.2000 - 5 M 520/00 - DVBl. 2000, 713).
  • VG Freiburg, 19.11.2003 - 1 K 1988/03

    Erfolgloser Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes im Fall eines

  • VG Würzburg, 07.05.1992 - W 1 K 91.1510

    Verwaltungsaktsqualität eines Organisationsbescheides gegenüber einem

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